Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf (Tiefbau-) Baustellen
Stellen von Koordinatoren nach RAB 30 gemäß Baustellenverordnung für die Planungs- und Ausführungsphase; Übernahme der Bauherrenpflichten nach § 3 der Baustellenverordnung; Beratung bei der Planung des Bauablaufs und der Baustelleneinrichtung; Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen; Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen; Erstellen der „Unterlage“ mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung auf (Tiefbau-) Baustellen
Wahrnehmung von Leistungen der Bauoberleitung, der örtlichen Bauüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation im Auftrag und nach Maßgabe des Bauherren. Steuerung und Betreuung der Phasen Bauvorbereitung, Baustelleneinrichtung, Bauabwicklung, Abnahme, Nachtragsmanagement, Abrechnung und Bauabschluss.
weitere technische Dienstleistungen
Sie haben besondere Wünsche, außergewöhnliche Ideen oder spezielle technische Problemstellungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf; gemeinsam entwickeln wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung und sorgen für die Umsetzung Ihres Vorhabens!